Bildungsscheck NRW (Sonderprogramm 2013-2015)

Thema der Sendung vom 10. Januar 2014

Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Förderung von beruflicher Fort- und Weiterbildungen von Beschäftigten.

bildungsscheck_Motiv

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und Betriebe:

  • Im Individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten
  • Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigte jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen
  • ExistenzgründerInnen haben in den ersten 5 Jahren ihrer Selbständigkeit die Möglichkeit, jährlich einen Bildungsscheck zu erhalten
  • Gefördert werden Fort- und Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und der Vermittlung fachlicher Kompetenzen dienen.
    Ausgeschlossen sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen und Produktschulungen.

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen / Betriebe einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten.

Das Land NRW finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Unternehmen / Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.

Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 2000 € gefördert werden.
Für eine Beratung, Klärung Ihrer persönlichen Voraussetzungen und einen Termin zur Ausstellung des Bildungsschecks können Sie sich an die Weiterbildungsberatung des Dortmunder Weiterbildungsforum e.V. (link) wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Quelle: http://www.dwf-do.de
 
Weitere Infos finden Sie auch in unserem Informationsflyer
Bildungsscheck: Flyer

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